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Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) verfolgt ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke. (§§ 51 ff Abgabenordnung).Rechtlich ist die Johanniter-Unfall-Hilfe ein eingetragener Verein des privaten Rechts im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die Satzung beschreibt die Aufgaben der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Aufgabe der JUH ist der Dienst am Nächsten. Dazu gehören insbesondere Ausbildung und Betätigung in folgenden Bereichen:

 

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Erste Hilfe und Sanitätsdienst

 

Rettungsdienst und Krankentransport sowie Unfallfolgedienst

Ambulanzflug- und Auslandsrückholdienst

Bevölkerungsschutz

Aus- und Fortbildung von Schwesternhelferinnen und Pflegehelfern

Jugendarbeit und Arbeit mit Kindern

Soziale Dienste, u.a.

Behindertenbetreuung

Altenbetreuung

Mahlzeitendienst

Ambulante Betreuung und Pflege Hilfebedürftiger

Betrieb von und Mitwirkung an Sozialstationen/ Diakoniestationen

Teilstationäre und stationäre Altenpflege

Sonstige Hilfeleistungen im karitativen Bereich

Die JUH erfüllt ihre Aufgaben auch im Ausland und pflegt die Beziehungen zu ausländischen und internationalen Organisationen mit gleicher Aufgabenstellung.

Zu den Aufgaben der JUH gehört auch die Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
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